Vorratsdatenspeicherung: Ohrfeige für Union und SPD

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU für unzulässig erklärt. „Das Urteil ist eine Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung“, sagte FDP-Generalsekretär Daniel Föst. Es bestätige die Bedenken der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die Freien Demokraten lehnten es ab, Bürger unter Generalverdacht zu stellen.

Der EuGH hat klargestellt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten rechtswidrig ist. Die FDP begrüßt dieses Urteil. „Das Privatleben unbescholtener Bürger geht den Staat nichts an“, so Daniel Föst. Kriminalität müsse zielgenau bekämpft werden, nicht durch Massenüberwachung: „Terrorismus bekämpft man nicht, indem man immer höhere Datenberge anhäuft, die niemand mehr auswerten kann, sondern durch personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden.“

FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Vorratsdatenspeicherung  zwischen 2009 und 2013 erfolgreich verhindert. 2015 haben CDU, CSU und SPD das grundrechtswidrige Gesetz jedoch gegen den Rat zahlreicher Experten verabschiedet.

Der EuGH hat nun klare Kriterien formuliert, unter welchen Umständen eine Speicherung von Daten zulässig ist: Sie muss auf das absolut Notwendige beschränkt sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Art der Daten und der Dauer der Speicherung, sondern vor allem auch hinsichtlich des betroffenen Personenkreises. „Die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition ist damit nicht länger tragbar“, erklärte FDP-Generalsekretär Föst.

 

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